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Gleicher als gleich


Gestern teilte unsere Justizministerin Evelin Widmer-Schlumpf mit, dass dem Auslieferungsantrag der USA für Roman Polanski nicht nachgekommen werden könne. Dies wegen Formfehlern im Antrag und fehlenden Protokollen. So zumindest die offizielle Lesart der Schweizer Regierung.

Ich kann das beim besten Willen nicht verstehen. Die Schweiz hat vor nicht allzu langer Zeit die Gesetze so geändert, dass Vergewaltigung und sexueller Missbrauch von Minderjährigen nicht so schnell verjähren können. Es ist ja nicht so, dass Herr Polanski wegen unbezahlter Parktickets gesucht wurde. Nein im wird ein schweres Verbrechen zur Last gelegt. Das Mädchen war damals 13 Jahre alt. Polanski musste wissen, dass sie nicht volljährig war. Hippiezeit hin oder her.

Er entzog sich dem Verfahren durch Flucht, was ja eigentlich gemeinhin als Schuldeingeständnis gilt. Denn wäre er wirklich so unschuldig wie er immer beteuert, dann hätte er ja jeden Prozess gewinnen müssen. Es scheint also, dass berühmte reiche Leute gleicher sind vor dem Gesetz als andere.

Weiterhin ist die Argumentation der Schweizer Regierung, dass nicht sicher sei ob Polanski seine Strafe nicht schon verbüsst hätte, für mich nicht nachzuvollziehen. Es liegt nicht an den Schweizer Behörden dies zu beurteilen. Das ist einzig und alleine Aufgabe der Amerkianischen Gerichte. 40 Tage sei er damals in U-Haft gewesen. Kann ja nicht ernsthaft sein, dass eine Justizministerin dies für eine genügende Strafe für sexuellen Missbrauch von Kindern sieht.

Kurzum Herr Polanski hätte in jedem Fall an die USA ausgeliefert werden müssen. Jemand mit viel Geld hat auch vor amerikansichen Gerichten sehr gute Chancen und könnte ein negatives Urteil noch über Jahre durch Berufungen und Appellationen verzögern.

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