Die EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), welche die Schweiz ebenfalls unterzeichnet hat, hält klar fest, dass das Diskreminierungsverbot sich auch auf die Religion bezieht
EMRK Art. 14 Diskriminierungsverbot Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen
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